Der Beschwerdeführer ist geständig, die oben aufgeführten Sachbeschädigungen sowie die Brandstiftungen (teilweise Versuch) begangen zu haben (vgl. die Protokolle der delegierten Einvernahmen vom 23. Juni 2023 und 14. August 2023, der Hafteröffnung vom 23. Juni 2023 sowie der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht am 23. August 2023). Weiter zeigte sich der Beschwerdeführer geständig, am 16. und 21. Juni 2023 Steine und andere Gegenstände (Fahrrad, Notfallpfosten aus Metall, Holzbretter) auf die Bahngleise gelegt zu haben. Der Bakenfuss soll der Mitbeschuldigte E.________ aufs Gleis gelegt haben.