Zwei Brände habe er alleine gelegt. Im Antrag um Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 16. August 2023 führte die Staatsanwaltschaft aus, dass der Beschwerdeführer in den bisherigen Einvernahmen folgende Delikte eingestanden habe: - 03./04.05.2023, D.________(Örtlichkeit), ASM-Haltestelle, Beschädigung Billettautomat - 03./04.05.2023, D.________(Örtlichkeit), Schule, Beschädigung Engelsfiguren und Kerzen - 05.06.2023, D.________(Örtlichkeit), Unterschlatt, Beschädigung Solarpanel - 12./13.06.2023, D.________(Örtlichkeit), Erlebnispfad, Beschädigung div. Einrichtungen, Anzünden Insektenhotel