Nach anfänglichen Ausflüchten habe dieser spontan angegeben, dass er den Brand gelegt habe. In der nachfolgenden Einvernahme habe der Beschwerdeführer seine Aussagen bestätigt und zugegeben, für weitere Vorfälle in D.________(Örtlichkeit) und Umgebung (mehrere Brandstiftungen, mehrmals Gegenstände aufs Gleis platzieren sowie Sachbeschädigung) während den letzten Wochen verantwortlich zu sein. Die Delikte habe er zumeist mit E.________ begangen. Zwei Brände habe er alleine gelegt.