In der Nacht vom 22./23. Juni 2023 sei der Kantonspolizei Bern der Brand eines zum Wochenendhaus umgebauten Häuschens in D.________(Örtlichkeit) (weitere Nutzung z.B. auch durch die Schule) gemeldet worden. Im Rahmen der nachfolgenden polizeilichen Nachsuche des Gebietes habe der Beschwerdeführer angehalten werden können. Nach anfänglichen Ausflüchten habe dieser spontan angegeben, dass er den Brand gelegt habe.