In der Nacht vom 21./22. Juni 2023 hätten am Bahnhof D.________(Örtlichkeit) zwei Personen auf einer Bank sitzend kontrolliert werden können. Diese hätten je einen grossen Stein bei sich gehabt, zu welchem sie der Kantonspolizei Bern nur spärliche Aussagen hätten machen wollen. Bei diesen beiden Personen habe es sich um den Beschwerdeführer und E.________ gehandelt. Sie seien nach der Personenkontrolle und Sicherstellung der Steine des Bahnhofes verwiesen worden. In der Nacht vom 22./23. Juni 2023 sei der Kantonspolizei Bern der Brand eines zum Wochenendhaus umgebauten Häuschens in D.________(Örtlichkeit) (weitere Nutzung z.B. auch durch die Schule) gemeldet worden.