Strafverfahren gegen A.________» vom 27. Februar 2024 ein Aufwand von 45 Minuten für das Aktenstudium (Entscheid Staatsanwaltschaft) ausgewiesen und entschädigt wird. Die Beschwerdekammer in Strafsachen hält für das Beschwerdeverfahren einen Zeitaufwand von maximal sieben Stunden als angemessen, aufgeteilt in etwa wie folgt: • 1.5 Stunden bezüglich Aktenstudium; • 4 Stunden bezüglich Redaktion Beschwerde; • 1.5 Stunden bezüglich weiterer Korrespondenz/Telefonate sowie Besprechung. Die Honorarnote ist nach dem Gesagten um 3.25 Stunden auf 7 Stunden à CHF 200.00 zu kürzen.