über dem gebotenen Aufwand liegend. Wie vorstehend ausgeführt wurde, ist die Bedeutung der Streitsache (Rückgriff) unterdurchschnittlich. Auch die Schwierigkeit des Prozesses ist als klar unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Angesichts dessen erweist sich der geltend gemachte Aufwand von 8 Stunden allein für das Aktenstudium sowie die Beschwerderedaktion als deutlich überhöht, zumal unter den Daten 28. August und 2. November 2023 nebst weiteren Punkten zusätzlich weiterer Aufwand betreffend Anpassung der Beschwerde und Aktenstudium/Rechtsabklärung geltend gemacht wird und bereits in der Kostennote «W 17 102; Strafverfahren gegen A.