_ (AG) oder der N.________ (AG) gewesen und hätten keine Kenntnis vom Inhalt der Anzeigen gehabt. Weshalb sie Exponenten der Unternehmungen und demnach Verursacher der Kosten sein sollen, erschliesse sich ihnen nicht. Auch sei nicht ersichtlich, inwiefern sie gemeinsam gehandelt resp. gemeinsam Kosten verursacht haben sollen und deshalb eine solidarische Haftbarkeit gerechtfertigt sei. 5.2 Die Staatsanwaltschaft bringt in ihrer oberinstanzlichen Stellungnahme vor, aus Ziff.