(AG) (Strafanzeigen vom 21. Februar 2021 und vom 2. Oktober 2019) verantwortlich. Aus den Eingaben, den edierten Unterlagen sowie den Einvernahmen geht hervor, dass hinter diesem Vorgehen die voranstehend als damalige Organe oder Exponenten bezeichneten C.________, I.________ und E.________ einheitlich und gemeinsam verantwortlich zeichnen [Verweis auf Fn. 117 mit zahlreichen Belegen]. An der K.________ (AG) ihrerseits ist zufolge des in Rechtkraft erwachsenen Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 17. Juni 2022 die N.________ (AG) nicht beteiligt. I.________ und E.________ machen beide geltend, an der N.________ (AG) nicht bzw. nicht mehr beteiligt zu sein.