(bestätigt in BGE 141 IV 104) aufwerfenden bzw. stellenden Fragen Stellung genommen. Vielmehr wurde beharrlich und pauschal auf die eingereichten Strafanzeigen, die Zivilklagen und die Steuerunterlagen verwiesen. Schliesslich wurden mit Verfügung vom 21. Oktober 2022 die K.________ (AG) und mit Ver-