In ihrer ursprünglich eingereichten Strafanzeige vom 12. Juni 2017 erhob die K.________ (AG) als damalige Privatklägerin unter anderem den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung gegen den Beschuldigten A.________ als vormaligen Alleinaktionär und Organ derselben. Zur Begründung der Strafanzeige wurde auf den Management Letter des Revisors vom 19. Januar 2017 sowie auf die Unterlagen des Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahrens der Steuerverwaltung des Kantons Bern und sodann im Januar 2018 auf die durch die K.________ (AG) und im Februar 2018 auf die durch die N.________ (AG) eingereichte Klagen verwiesen.