(AG) für seine eigenen privaten Zwecke und damit zu seinem eigenen Vorteil finanzielle Mittel entzog bzw. die K.________ (AG) private, nicht geschäftlich bedingte oder in geschäftlichem Zusammenhang mit dieser stehende Auslagen tragen liess; • auf diese Weise in Verletzung seiner organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflichten die K.________ (AG) im Umfang von CHF 177’283.84 schädigte und sich im gleichen Umfang bereicherte [anschliessende detaillierte Auflistung der einzelnen Tatvorwürfe].