7 schungen handle bzw. die auf den Dokumenten befindlichen Unterschriften und Unterschriftenkürzel nicht durch den Beschuldigten geleistet worden seien. Zufolge festgestellter absichtlicher Täuschungshandlungen durch den Beschuldigten (u.a. Falschbuchung im Anlagevermögen [Privataufwand] und dadurch Täuschung über den Bestand der Aktiven der K.________ (AG) [damals: J.________ (AG)]) ordnete das Regionalgericht mit Entscheid vom 17. Juli 2022 die Rückabwicklung des Kaufvertrags vom 22. Januar 2015 Zug um Zug an. Sämtliche Zivilentscheide sind in Rechtskraft erwachsen.