Die M.________ (GmbH) zog ihre Forderungsklage betreffend die gekündigte Kontokorrentforderung gegenüber dem Beschuldigten (die angeblichen fiktiven Buchungen des Beschuldigten wurden erfolgsneutral über dessen Kontokorrent korrigiert) am 3. Dezember 2018 vorbehaltlos zurück, woraufhin das Verfahren CIV 18 1053 am 27. Dezember 2018 als erledigt abgeschrieben wurde. Mit Entscheid vom 21. Juli 2022 trat das Regionalgericht im Verfahren CIV 18 648 auf die Forderungsklage der K.________ (AG) (Schadenersatz aufgrund aktienrechtlicher Verantwortlichkeit resp. Haftung des Arbeitnehmers und aus unerlaubter Handlung) gegen den Beschuldigten mangels sachlicher Zuständigkeit nicht ein.