ein Substitutionsrecht eingeräumt wurde. Die N.________ (AG) warf dem Beschuldigten vor, sich im Zusammenhang mit dem Verkauf der M.________ (GmbH) strafbar gemacht zu haben, indem er die Jahresrechnung 2015, welche für die Festsetzung des Kaufpreises massgeblich gewesen sei, unrichtig erstellt habe. Es sei Umlauf- und Anlagevermögen in der Gesamthöhe von CHF 20'000.00 in der Bilanz aufgeführt worden, obschon ein solches Vermögen gar nicht mehr bestanden habe. Zusätzlich sei seit 2011 ein Verlustvortrag von CHF 11'185.00 in der Buchhaltung ohne jeglichen Grund nicht mehr aufgeführt worden. Mit Eingabe vom 21. Februar 2019 erfolgte seitens Rechtsanwalt S.__