In Frage kämen in erster Linie Delikte wie Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und gegebenenfalls Urkundenfälschung. Es handle sich ausschliesslich um Offizialdelikte, welche von Amtes wegen zu verfolgen seien. Mit Eingabe vom 30. Januar 2019 erstattete die N.________ (AG), vertreten durch Rechtsanwältin U.________, gegen den Beschuldigten Strafanzeige wegen Betrugs und Falschbeurkundung, evtl. Versuchs dazu. Rechtsanwältin U.________ wurde durch die Beschwerdeführerin 1 (Verwaltungsratsmitglied der N.________ (AG)) mit deren Vertretung beauftragt, wobei insbesondere auch Rechtsanwalt S.________ ein Substitutionsrecht eingeräumt wurde.