eingeleitetes Steuerhinterziehungsverfahren Bezug genommen. Ergänzend zur Strafanzeige vom 6. März 2017 wurde vorgebracht, aufgrund der am 21. März 2017 durchgeführten Buchprüfung sei durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern eine Korrektur von nicht geschäftsmässig begründetem Aufwand von CHF 147'971.00 erfolgt. Die Liste der Korrekturen der Steuerverwaltung des Kantons Bern zeigten zahlreiche und gewichtige Fehlbuchungen auf. Es sei von Amtes wegen zu prüfen, welche Tatbestände die angezeigten Handlungen erfüllten. In Frage kämen in erster Linie Delikte wie Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und gegebenenfalls Urkundenfälschung.