Mit verfahrensleitender Verfügung vom 7. September 2023 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Das Gesuch des Beschwerdeführers 3 um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wurde gutgeheissen, unter Beiordnung von Fürsprecher G.________ als unentgeltlichen Rechtsbeistand. Mit Eingabe vom