Der Beschwerdeführer 3, vertreten durch Fürsprecher G.________, machte am 28. August 2023 Beschwerde und beantragte Nachstehendes: 1. Ziff. 5 der Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Wirtschaftsdelikte, vom 15. August 2023 im Verfahren gegen A.________ (W 17 102) sei - soweit den Beschwerdeführer betreffend - aufzuheben und die Verfahrenskosten seien ohne Rückgriff auf den Beschwerdeführer vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen.