Weiter verfügte die Staatsanwaltschaft, dass der Kanton Bern die auf die Nichtanhandnahme und Einstellung entfallenden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 24'898.95 trägt (Ziff. 3). Dem Beschuldigten wurde eine Entschädigung von CHF 21'726.95 für seine auf die Nichtanhandnahme und Einstellung entfallenden Verteidigungskosten ausgerichtet (Ziff. 4). Schliesslich verfügte die Staatsanwaltschaft, dass der Kanton Bern für die von ihm getragenen Verfahrenskosten und die ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 46'625.90 im Umfang von CHF 27'975.55 Rückgriff auf C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin 1),