260 StPO) und die Erstellung eines DNA-Profils (Art. 255 StPO) des Beschwerdeführers. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, damals amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt C.________, am 28. August 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit dem Antrag, die Verfügung sei aufzuheben; unter Kostenund Entschädigungsfolgen. Mit Verfügung vom 29. August 2023 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und erteilte der Beschwerde aufschiebende Wirkung.