1. Die Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Angriffs, evtl. Raufhandels sowie Besitzes von Pornografie. Mit Verfügung vom 16. August 2023 dehnte die Jugendanwaltschaft die Strafuntersuchung auf Hinderung einer Amtshandlung sowie Entwendung eines Motorfahrzeugs (E- Roller) zum Gebrauch aus. Diesbezüglich verfügte die Jugendanwaltschaft gleichentags die erkennungsdienstliche Erfassung inkl. WSA-Abnahme (Art. 260 StPO) und die Erstellung eines DNA-Profils (Art. 255 StPO) des Beschwerdeführers.