5 selbst bestreitet weder explizit, Verbindungen zum Verein gehabt zu haben, noch leitet sie die Ehrenrührigkeit aus dem Umstand ab, dass sie in Verbindung mit dem Verein gebracht wird. Aus ihrer Replik vom 29. September 2023 geht hervor, dass sie bei der privaten Volksschule «H.________» Fortbildungen besucht und mitgearbeitet hatte (Ziffer 2). Mit Blick darauf sowie ihre Ausführungen zum Zweck des Vereins stört sie offensichtlich und einzig die Bezeichnung des Vereins als Psychosekte, welche sie als falsch und unberechtigt erachtet.