4 Begriff eine solche Bedeutung zumessen sollte. Die Bezeichnung als Kampfschrift ist, entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführerin, höchstens geeignet, sie in ihrer beruflichen Ehre zu treffen (in dem Sinn, dass es sich nicht um einen wissenschaftlichen Beitrag handelt), lässt aber keine negativen Rückschlüsse auf ihren Charakter zu. Ihre Geltung, ein ehrbarer Mensch zu sein, ist im vorliegenden Kontext offensichtlich nicht betroffen.