3 nisse bestanden für die Strafverfolgungsbehörden Anhaltspunkte für eine Beschuldigtenstellung der K.________. Abgesehen davon würde sich so oder anders am Ausgang des Verfahrens nichts ändern. Wie nachfolgende Ausführungen zeigen, kann den Beschuldigten als Autoren kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden, weshalb von vorneherein auch eine Strafbarkeit der K.________ als Anstifterin ausscheidet.