_ wohnende G.________ war langjährige Anhängerin der 2002 aufgelösten Psychosekte «H.________» organisiert. Dieser hervorgehobene Abschnitt wird von der Beschwerdeführerin bemängelt. Sie macht geltend, sie werde mit ehrverletzenden Ausdrücken wie «Kampfschrift», «Anhängerin» und «Psychosekte» verunglimpft, was ihren Ruf als Psychotherapeutin und Buchautorin erheblich schädige. Dieser Artikel sei eine Weiterführung der Medienkampagne, mit welcher bereits in den 1990er Jahren eine Rufmordkampagne gegen den Verein und seine Mitglieder lanciert worden sei. Hauptakteure seien der J.________ (K.________) und der Journalist L.________ gewesen.