Ein solcher ist auch in der Beschwerde nicht erkennbar und wird nicht weiter begründet. 4.5 Zusammenfassend hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren zu Recht nicht an die Hand genommen. Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, vermag an dieser Schlussfolgerung nichts zu ändern. Die Beschwerde wird abgewiesen.