3. Im vorliegenden Verfahren ist Aktenkundig und wird hier nochmals speziell unter Beweis gestellt, dass die Beklagte im Verlaufe der letzten 2 Jahre meine mir zustehenden G.________ gekürzt hat unter der Vorspiegelung bewusst falscher Tatsachen von 2356.- bis heute sogar auf NULL – trotz der Mittellosigkeit meiner Person. Zum Vorwurf der Prozessverschleppung: