4.3 Der Beschwerdeführer bringt dagegen zunächst vor, «wann und wie die genannten Straftatbestände erfüllt sind habe ich selbst nachgelesen und weitere Hinweise diesbezüglich irrelevanter Natur». Zu den einzelnen Vorwürfen macht er sodann geltend: Zum Vorwurf des Betruges: 2. Wer in der Absicht sich selber zu bereichern und einen Dritten damit schädigt macht sich diesbezüglich strafbar.