B.________ führt zwar im Rubrum seines Schreibens die Vorwürfe der «Strafvereitelung und weitere Verstösse gegen die BV und die EMRK» auf, geht aber nachfolgend nicht mehr darauf ein. Die Staatsanwaltschaft ist zuständig zur Verfolgung von Handlungen oder Unterlassungen, die im Strafgesetzbuch oder in Nebengesetzen mit Strafe bedroht sind. Aus der Strafanzeige muss ein sogenannter Anfangsverdacht auf eine Straftat hervorgehen. Dieser Anfangsverdacht kann zwar noch ge-