____ zustehenden Bezüge vorsätzlich und bewusst geringer eingestuft würden, als gesetzlich zulässig sei. Dass die Beklagte nicht auf sein Schreiben vom 12.06.2023 eingegangen sei und auf die rechtshängigen Verfahren verweise, sei laut B.________ schon kriminell und unhaltbar. In den letzten zwei Jahren sei B.________ betrogen worden und die ihm zustehenden Beträge seien vorenthalten worden, was Betrug darstelle. Mit seinem