1. Mit Verfügung vom 17. August 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen die A.________ initiierte Strafverfahren wegen «vorsätzlicher Prozessverschleppung, Unterstützung zum Betrug, der Strafvereitelung und weitere Verstösse gg die BV und die EMRK gem. Schriften in der Beilage» nicht an die Hand.