2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 1’000.00, dem Beschwerdeführer auferlegt und der von ihm bezahlten Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 1’000.00 entnommen, womit ihm die Sicherheitsleistung im Umfang von CHF 1’000.00 zurückerstattet wird. Die verbleibende Hälfte der Kosten von CHF 1’000.00 trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschuldigten wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1’500.00 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Diese ist je zur Hälfte vom Kanton Bern und vom Beschwerdeführer zu entrichten.