9 der Verfahrenskosten von CHF 2'000.00, ausmachend CHF 1’000.00, aufzuerlegen. Die verbleibenden CHF 1'000.00 trägt der Kanton. Der Betrag von CHF 1’000.00, wird der vom Beschwerdeführer einbezahlten Sicherheitsleistung (CHF 2’000.00) entnommen. Der Rest der geleisteten Sicherheit, ausmachend ebenfalls CHF 1’000.00, wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet.