7 dem Roller gewesen sei. Er habe auf dem Roller gestanden, den Seitenständer habe er schon nach unten geschoben gehabt (Akten BJS 23 4027, pag. 11 Z. 59-61), was nachvollziehbar erscheint, zumal der Beschwerdeführer angab, angehalten und mit einer verbalen oder einer tätlichen Auseinandersetzung gerechnet zu haben.