Während die senkrecht verlaufenden Kratzer am Auspuff mit einem Aufkommen auf harten Boden erklärbar sind – wie im Übrigen auch der Beschuldigte vorbringt –, sprechen die Dreckspuren am rechten Blinker dafür, dass dieser Fahrzeugteil auf weichem Boden aufgekommen ist. Beides liesse sich dadurch erklären, dass der Roller auf der Strasse in Fahrtrichtung parallel zur Grünfläche bzw. der Hecke angehalten wurde und alsdann seitlich zu Fall kam. Insgesamt sprechen die Spuren am Fahrzeug somit eher gegen einen Selbstunfall des Beschwerdeführers beim Fahren oder Abbremsen bzw. für ein Umfallen desselben aus dem Stillstand.