5 selbst. Mit der Generalstaatsanwaltschaft ist nicht ersichtlich, inwiefern er das besagte Formular nicht hätte verstehen sollen. Daran ändert auch sein Vorbringen, wonach er nie als Jurist gearbeitet habe, nichts. Vielmehr räumt er selbst ein, dass er sich auf die Professionalität der Polizistin verlassen und das Formular beim Unterschreiben nicht genügend kontrolliert/nachgelesen habe.