4 widersprüchliches Aussageverhalten offenbart hat und seine Aussagen daher wenig glaubhaft sind oder wenn eine Verurteilung unter Einbezug der gesamten Umstände aus anderen Gründen als von vornherein unwahrscheinlich erscheint (BGE 143 IV 241 E. 2.2.2; Urteile des Bundesgerichts 6B_790/2022 vom 15. Juni 2023 E. 4.2; 6B_1306/2022 vom 13. Juni 2023 E. 2.2; 6B_130/2021 vom 8. Juni 2022 E. 2.3).