dieses habe keine eindeutigen Ermittlungsansätze ergeben (Akten BJS 23 4027, pag. 4). Nachdem die Staatsanwaltschaft die Polizei am 15. Februar 2023 darum ersucht hatte, die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten abzuklären (Akten BJS 23 4027, pag. 20), teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien am 17. Juli 2023 mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte und beabsichtige, das Verfahren gegen den Beschuldigten einzustellen (Akten BJS 23 4027, pag. 23). Nachdem innert Frist keine Beweisanträge gestellt worden und keine Eingabe eingegangen war, wurde das Verfahren am 8. August 2023 eingestellt.