Die Aussagen vor Ort seien nicht identisch gewesen. Der Beschwerdeführer habe angeben, vom Beschuldigten in die Hecke gestossen worden zu sein, während der Beschuldigte ausgeführt habe, der Beschwerdeführer habe bereits in der Hecke gelegen, als er aus seinem Fahrzeug ausgestiegen sei und sich hinter sein Fahrzeug begeben habe. Eine Einigung sei nicht möglich gewesen. In der Folge seien Fotos der angetroffenen Situation erstellt und die Einvernahmen auf den nächsten Tag verlegt worden (Akten BJS 23 4027, pag. 3 sowie 14-16). Am 18. Mai 2022 fanden die polizeilichen Einvernahmen der beiden Beteiligten statt (Akten BJS 23 4027, pag.