3. Zum Sachverhalt geht aus der angefochtenen Verfügung hervor, dass die Kantonspolizei am 17. Mai 2022 nach Lyss ausrücken musste, da der Beschwerdeführer der Kantonalen Einsatzzentrale eine Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Beschuldigten gemeldet hatte. Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten vor, ihn mitsamt seinem Roller in die Hecke geworfen zu haben, als er diesen habe zur Rede stellen wollen, nachdem er von ihm im Kreisverkehr links fast abgedrängt worden sei.