In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung am 29. August 2023 ein Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer zur Bezahlung einer Sicherheitsleistung auf. Mit Verfügung vom 7. September 2023 nahm die Verfahrensleitung i.V. von der geleisteten Sicherheit Kenntnis, stellte den Parteien eine Kopie der Beschwerde zu und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 21. September 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.