ferner Urteil des Bundesgerichts 2C_705/2016 vom 10. November 2016, wonach eine Gerichtsbehörde nicht gehalten ist, im Zusammenhang mit einem einverlangten Kostenvorschuss eine «Promissory Note» zu akzeptieren; vgl. ferner den ebenfalls den Beschwerdeführer betreffenden Beschluss des Obergericht des Kantons Bern BK 23 228 vom 7. September 2023 E. 5.2). Bei den Vorwürfen des Beschwerdeführers handelt es sich offensichtlich nicht um eine strafrechtliche, sondern vielmehr um eine zivilrechtliche Streitigkeit Hierfür sind die Strafverfolgungsbehörden nicht zuständig.