Es ist gestützt auf die vom Beschwerdeführer eingereichte Strafanzeige und die Beilagen (inkl. derjenigen, welche im Beschwerdeverfahren eingereicht wurden) nicht ersichtlich, inwiefern die Beschuldigten 1-3 einen Straftatbestand, etwa des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0), erfüllt haben sollen. Eine angeblich unrechtmässige Verweigerung, die «Promissory Note» als Zahlung – für offene und in Betreibung gesetzte Forderungen – entgegenzunehmen, vermag keine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu begründen und stellt insbesondere keinen Straftatbestand dar (vgl. dazu auch EMMEL,