- [...] Der Antrags- und Anzeigesteller kann mit Urkunde die rechtgültige nach internationalem und innerstaatlichem Handels- und Wirtschaftsrecht erfolgten Zahlung von CHF 1'100'000.- belegen. Das Betreibungsamt Emmental, E.________ (Adresse), gehandelt durch A.________ hatte die Pflicht, rechtmässig nach VwVG Art. 38 zu eröffnen. Aus mangelhafter Eröffnung darf den Parteien kein Nachteil erwachsen. Durch diese mangelhafte Eröffnung, Unterschlagung mehreren Wertpapieren ist dem Antrags- und Anzeigesteller ein bedrohlicher Nachteil erwachsen. […]