- […] Durch mangelhaftes Eröffnen, VwVG Art. 38, ist dem Antrags- und Anzeigesteller ein bedrohlicher Nachteil erwachsen. Durch diesen rechtswidrigen Entscheid versuchte das Betreibungsamt, gehandelt durch A.________ den Antrags- und Anzeigesteller in seinem Widerstand an seinen Rechten unfähig zu machen und selber hat A.________ einen Diebstahl der Wertpapiere begangen, indem A. Fuhrirnann die Unterschlagung der Wertpapiere unterstützte und vollzog.