2 troffenen nötigen und erpressen, in dem sie das bewegliche Vermögen (SchKG Art. 95 Abs. 1) bei einer Pfändung unterschlagen, um nach SchKG Art. 95 an das unbewegliche Vermögen zu gelangen. SchKG Art. 95 Abs. 2 besagt deutlich, dass Grundstücke nur gefährdet werden dürfen, wenn bewegliche Vermögen nicht ausreichen. Das Betreibungsamt, gehandelt durch A.________, B.________, C.________ wendet eine Erpressung gegen mehrere Personen und Geschäfte an, die ganze Familie ist durch diese Schädigung gegenwärtig in Gefahr mit Leib und Leben.