Er stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. Zur Begründung führte er aus, das Nichtakzeptieren der «Promissory Note» sei rechtswidrig und verletze das internationale und innerstaatliche Wirtschafts- und Handelsrecht, das Abkommen über das Einheitliche Wechselgesetz und das zwingend einzuhaltende Völkerrecht. Daher sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-3 zu eröffnen. Gleichzeitig sei ihm eine Entschädigung von CHF 150'000.00 zuzusprechen.