3. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1’200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Diese wird mit den dem Beschwerdeführer auferlegten Verfahrenskosten von CHF 200.00 verrechnet, sodass ihm noch ein Betrag von CHF 1'000.00 auszubezahlen ist. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, v.d. Fürsprecher B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ (mit den Akten – per Kurier)