1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland im Verfahren BM 23 31008 vom 15. August 2023 wird im Sinne der Erwägungen aufgehoben und die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden im Umfang von einem Fünftel, ausmachend CHF 200.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die restlichen vier Fünftel, ausmachend CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.